Projekte abrechnen
Verwendungsnachweise für Projektförderungen korrekt erstellen
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Ein öffentlich gefördertes Kulturprojekt ist erst dann abgeschlossen, wenn die korrekte Verwendung der Finanzierungsmittel nachgewiesen und die inhaltliche Durchführung dargelegt wurde. Bei der Thüringer Staatskanzlei und der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen existieren grundlegende Prinzipien für den Verwendungsnachweis: Nach Beendigung eines Projekts ist ein zahlenmäßiger Nachweis, ein detaillierter Sachbericht und ggf. Belege oder zusätzliche Materialien fristgemäß einzureichen.
Worauf kommt es dabei an? Welche Fehler sollten vermieden werden? Und was muss bereits während des Projektverlaufs beachtet werden? Anhand des Verwendungsnachweis-Formulars für die Projektförderung der Thüringer Staatskanzlei werden die wesentlichen Punkte für eine erfolgreiche Mittelabrechnung erläutert. Das Seminar bietet nicht nur nützliche Tipps, sondern ermöglicht auch individuelle Fragen am Ende.
Inhalte: Fördermittelmanagement, Finanzcontrolling, Fristen, Mitteilungspflichten, Abrechnung, Verwendungsnachweis, Sachbericht
Referent:
Alexander Lochthofen… sammelt seit über 20 Jahren Erfahrungen in der Beantragung, Verwaltung und Abrechnung von öffentlichen Fördermitteln. Zunächst als Akteur und ehrenamtlicher Vorstand in einem soziokulturellen Verein in Erfurt. Seit 2018 ist er für den Förderfonds „Feuerwehrtopf“ der LAG Soziokultur Thüringen verantwortlich und berät und betreut soziokulturelle Akteure von der Antragstellung bis zur korrekten Abrechnung der bewilligten Mittel.