UPDATE VEREINSRECHT
Virtuelle Mitgliederversammlung rechtssicher durchführen
Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen der Vereinsorgane erfolgen zunehmend digital, was durch gesetzliche Übergangsregelungen ermöglicht und beschleunigt wurde. Dies gilt auch für Vereine und Organisationen im Kulturbereich.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht in § 32 Abs. 2 BGB eine dauerhafte Anpassung vorgenommen, um auch künftig Mitgliederversammlungen in hybrider oder virtueller Form zu ermöglichen. Was Vereine und Organisationen im Kulturbereich beachten müssen und wie typische Fehler in diesem Bereich vermieden werden, zeigt der Rechtsanwalt Michael Röcken in diesem Online-Seminar.
Am Ende wird auf individuelle Fragen eingegangen.
Inhalte: Voraussetzungen zur Durchführung von hybriden und digitalen Mitgliederversammlungen, Aufzeigen von Fehlerquellen und deren Vermeidung.
Mit der Anmeldung können Fragen, Problemstellungen oder inhaltliche Wünsche eingereicht werden. Wir werden diese dem Referenten im Vorfeld mitteilen.

Referent:
RA Michael Röcken…ist Rechtsanwalt und hat sich mit seiner Kanzlei in Bonn auf die Beratung und Vertretung von Vereinen und Verbänden und Non-Profit-Organisationen spezialisiert. Neben dem Vereins- und Verbandsrecht sind das Gemeinnützigkeits- und Arbeitsrecht Schwerpunkte der Kanzlei. Er ist zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht sowie zertifizierter Stiftungsberater (DSA).
Als Referent ist er für verschiedene Anbieter tätig. Ehrenamtlich engagiert sich Herr Röcken als Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände.